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<h2><?php echo __('Förderungen für Kurse bei Pro Active English') ?></h2>
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<strong>So fördern Sie Ihre Weiterbildung:</strong> Nützen Sie für Ihre Weiterbildungsprogramme
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die Förderungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Grundsätzlich liegt die
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Bildungsförderung im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer.
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Informieren Sie sich im untenstehenden Überblick über die
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wesentlichsten Voraussetzungen und Unterschiede.
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<h2>Die wichtigsten Förderungen:</h2>
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<h3>Arbeitsmarktservice und europäischer Sozialfond</h3>
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Mit 1. November 2001 ist die Richtlinie "Qualifizierungsförderung für
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Beschäftigte" in Kraft getreten. Seither fördert das <a href="http://www.ams.at/">Arbeitsmarktservice
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Wien</a> unter bestimmten Voraussetzungen die berufliche Weiterbildung von
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Beschäftigten. Dies dient der Beschäftigungssicherung der ArbeitnehmerInnen
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ebenso wie der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die Förderung wird aus
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Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien und des <a href="http://www.esf.at/">Europäischen Sozialfonds (ESF)</a>
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finanziert. Entsprechende Förderungen können nur von ArbeitgeberInnen selbst
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beantragt werden. Für nähere Informationen <a href="http://www.ams.at/sfu/14091.html">klicken Sie bitte hier</a>.
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<h3>Qualifizierungsförderung für Betriebe im Rahmen des ESF (Ziel 3)</h3>
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Die Qualifizierungsberatung des AMS dient der Unterstützung von Betrieben bei
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der Bildungsplanung. Durch die Beratung soll die Beschäftigung von
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ArbeitnehmerInnen gesichert und die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten
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erleichtert werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice
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Wien und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Die Qualifizierungsberatung
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richtet sich an alle ArbeitgeberInnen mit Betrieben bis zu 50 MitarbeiterInnen.
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Für nähere Informationen <a href="http://www.esf.at/?page_id=779">klicken Sie bitte hier</a>.
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<h3>Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)</h3>
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Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds unterstätzt die Aus- und
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Weiterbildungsmaßnahmen, die der Angestellte persönlich zu tragen hat.
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50 % der Kurskosten, maximal € 200 bei berufsbezogener Aus- und Weiterbildung,
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im Falle der Arbeitslosigkeit oder des Karenzurlaubes bis zu € 300. Für
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nähere Informationen <a href="http://www.waff.at/">klicken Sie bitte hier</a>.
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<h3>Steuerreform 2000 € EU-Förderungen</h3>
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Förderungsmöglichkeiten bietet auch das Finanzamt. Im Paragraph 4 Abs.
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4 EStG wird in der Zeile 8 angeführt:
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„Ein Bildungsfreibetrag von höchsten 9 % der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber
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von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (lit. a oder
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b) in Rechnung gestellt werden.
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Der Freibetrag steht insoweit zu, als die Aufwendungen unmittelbar
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Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse
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für Arbeitnehmer (§47) getätigt werden.
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Aus und Fortbildungseinrichtungen sind: 1. Bildungseinrichtungen und
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Körperschaften des öffentlichen Rechts, und 2. Einrichtungen, deren
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Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang in der Erbringung von
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Dienstleistungen auf dem Gebiet der beruflichen Aus- oder Fortbildung
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besteht. Diese Dienstleistungen müssen nach ihrer tatsächlichen
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Geschäftsführung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden.
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Der Bildungsfreibetrag kann – auch außerbilanzmäßig – geltend gemacht werden.
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Werden Aufwendungen, für die ein Bildungsfreibetrag geltend gemacht worden ist,
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vergütet, erhöht sich der als Betriebseinnahme anzusetzende Betrag um den
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für den Bildungsfreibetrag geltend gemachten Prozentsatz.“
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<p>Für nähere Informationen <a href="http://bmf.gv.at/">klicken Sie bitte hier</a>.</p>
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