Files
pae.co.at/trunk/proactiveenglish/apps/frontend/modules/info/templates/subsidiesSuccess.php
2017-03-02 21:57:21 -06:00

67 lines
3.7 KiB
PHP
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
<h2><?php echo __('Förderungen für Kurse bei Pro Active English') ?></h2>
<p>
<strong>So fördern Sie Ihre Weiterbildung:</strong> Nützen Sie für Ihre Weiterbildungsprogramme
die Förderungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Grundsätzlich liegt die
Bildungsförderung im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer.
Informieren Sie sich im untenstehenden Überblick über die
wesentlichsten Voraussetzungen und Unterschiede.
</p>
<h2>Die wichtigsten Förderungen:</h2>
<h3>Arbeitsmarktservice und europäischer Sozialfond</h3>
<p>
Mit 1. November 2001 ist die Richtlinie "Qualifizierungsförderung für
Beschäftigte" in Kraft getreten. Seither fördert das <a href="http://www.ams.at/">Arbeitsmarktservice
Wien</a> unter bestimmten Voraussetzungen die berufliche Weiterbildung von
Beschäftigten. Dies dient der Beschäftigungssicherung der ArbeitnehmerInnen
ebenso wie der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die Förderung wird aus
Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien und des <a href="http://www.esf.at/">Europäischen Sozialfonds (ESF)</a>
finanziert. Entsprechende Förderungen können nur von ArbeitgeberInnen selbst
beantragt werden. Für nähere Informationen <a href="http://www.ams.at/sfu/14091.html">klicken Sie bitte hier</a>.
</p>
<h3>Qualifizierungsförderung für Betriebe im Rahmen des ESF (Ziel 3)</h3>
<p>
Die Qualifizierungsberatung des AMS dient der Unterstützung von Betrieben bei
der Bildungsplanung. Durch die Beratung soll die Beschäftigung von
ArbeitnehmerInnen gesichert und die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten
erleichtert werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice
Wien und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.Die Qualifizierungsberatung
richtet sich an alle ArbeitgeberInnen mit Betrieben bis zu 50 MitarbeiterInnen.
Für nähere Informationen <a href="http://www.esf.at/?page_id=779">klicken Sie bitte hier</a>.
</p>
<h3>Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)</h3>
<p>
Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds unterstätzt die Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen, die der Angestellte persönlich zu tragen hat.
50 % der Kurskosten, maximal € 200 bei berufsbezogener Aus- und Weiterbildung,
im Falle der Arbeitslosigkeit oder des Karenzurlaubes bis zu € 300. Für
nähere Informationen <a href="http://www.waff.at/">klicken Sie bitte hier</a>.
</p>
<h3>Steuerreform 2000 € EU-Förderungen</h3>
<p>
Förderungsmöglichkeiten bietet auch das Finanzamt. Im Paragraph 4 Abs.
4 EStG wird in der Zeile 8 angeführt:
</p>
<blockquote>
„Ein Bildungsfreibetrag von höchsten 9 % der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber
von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (lit. a oder
b) in Rechnung gestellt werden.
Der Freibetrag steht insoweit zu, als die Aufwendungen unmittelbar
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betreffen, die im betrieblichen Interesse
für Arbeitnehmer (§47) getätigt werden.
Aus und Fortbildungseinrichtungen sind: 1. Bildungseinrichtungen und
Körperschaften des öffentlichen Rechts, und 2. Einrichtungen, deren
Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang in der Erbringung von
Dienstleistungen auf dem Gebiet der beruflichen Aus- oder Fortbildung
besteht. Diese Dienstleistungen müssen nach ihrer tatsächlichen
Geschäftsführung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden.
Der Bildungsfreibetrag kann auch außerbilanzmäßig geltend gemacht werden.
Werden Aufwendungen, für die ein Bildungsfreibetrag geltend gemacht worden ist,
vergütet, erhöht sich der als Betriebseinnahme anzusetzende Betrag um den
für den Bildungsfreibetrag geltend gemachten Prozentsatz.“
</blockquote>
<p>Für nähere Informationen <a href="http://bmf.gv.at/">klicken Sie bitte hier</a>.</p>